
Häufig gestellte Fragen
Bezahlung der Kursgebühr erfolgt nach der Anmeldung und Erhalt der Rechnung. Du bekommst eine Rechnung per Mail zugesendet. In Ausnahmefällen kann auch in bar vor Ort bezahlt werden. Siehe AGB´s
Unterkunft: lese dazu bitte aufmerksam die Leistungen der Alpinschule bei deiner gebuchten Veranstaltung durch. In den häufigsten Fällen wird die Unterkunft für die Kursdauer von uns reserviert.
Reisestornoversicherung: Es kann immer was passieren....Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle einer Stornierung unsere Stornobedingungen zur Anwendung kommen. Da immer etwas unvorhergesehenes passieren kann, empfehlen wir Ihnen in ganz einfachen und wenigen Schritten eine Reisestornoversicherung abzuschließen. Hier kannst du selbst dein individuelles Paket nach deinen Vorstellungen finden. Bitte studiere dazu unsere Stornobedingungen in den AGBs.
Vorbereitung Hochtouren, Skihochtouren: Trainiere selbstständig über mehrere Wochen deine Ausdauer und Technik, kombiniere dein Training mit einigen längeren Aufenthalten in Höhen um die 3000 Meter und garantiere dir damit einen erholsamen Bergurlaub mit der Alpinschule Steiermark.
Preisangaben: Unsere angegebenen Übernachtungskosten beziehen sich auf Alpenvereinsmitglieder im Mehrbettzimmer. Solltest du kein Mitglied sein, musst du mit einem ungefähren Aufschlag von 5 -10 Euro pro Tag rechnen.
Preisgestaltung durch den Bergführerverband 2023: Grundlegend ist das Honorar für den Berg- und Schiführer durch die österreichweite Empfehlung des Tagessatzes geregelt. Jedoch werden Gruppenpreise und Individualvereinbarungen je nach Schwierigkeitsgrad mit dem Berg- und Schiführer direkt vereinbart. Dazu gibt es ein Tarifblatt das als Basis für die Preisberechnung herangezogen wird.
Der Tagessatz bis zum II. Schwierigkeitsgrad beträgt ab Jänner 2023 inkl. MWST von 20% Euro 540,-
Für Touren mit Übernachtung werden je nach Aufwand zwei Tagessätze berechnet. Bei geringerem Aufwand besteht die Möglichkeit, auch halbe Tagessätze zu verrechnen.
Der Bergführer ist laut Bergführergesetz verpflichtet, die Teilnehmerzahl den Schwierigkeiten der Tour und dem Können der Teilnehmer anzupassen. Der Einsatz eines zweiten Bergführers kann aus Sicherheitsgründen erforderlich sein, dieser erhält die gleiche Entlohnung.
Die Übernachtungsgebühren und die Verpflegung des Bergführers werden von den Teilnehmern getragen. Reisekosten (Bahn, Auto, Seilbahnen u. ä.) werden ebenfalls vom Gast getragen.
Benötigt der Bergführer für die An- und Abreise einen weiteren Tag, so hat er neben den Reisespesen noch Anspruch auf einen halben Tagessatz. Dauert die Reise mehr als 5 Stunden, so wird ein ganzer Tagessatz berechnet.
Wird eine Tour wegen Schlechtwetter oder aus anderen Gründen abgebrochen oder abgeändert, so hat der Bergführer das Recht, mindestens 50 % des Tarifes oder den geltenden Tagessatz zu verrechnen.