AGB

Haftungsausschluss, Datenschutzerklärung nach DSGVO

Bergführer AGB

Buchung

Buchungen können schriftlich per E-Mail oder telefonisch vorgenommen werden. Die Buchung wird von uns mit einer Buchungsbestätigung bestätigt und ist damit verbindlich. Mit der Buchung werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Bestandteil des Vertrages. Damit wir freie Plätze gewährleisten können ist eine frühe Buchung sinnvoll. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Bergführervertrages für die Leitung einer Veranstaltung mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten Hand. 

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt per Überweisung im Vorfeld der Veranstaltung. In Ausnahmefällen kann auch in bar bezahlt werden. Bezahlungen mittels Bankomat- oder Kreditkarte sind nicht möglich. Nicht in den Leistungen angeführte Zusatzkosten sind vom Teilnehmer zu tragen. Die angegebenen Zusatzkosten dienen nur zur Orientierung und sind nicht tagesaktuell. Wird eine Veranstaltung von unserer Seite abgesagt, bekommst du deine bereits geleisteten Zahlungen natürlich retour.

Stornierung durch den Kunden

Es kann immer was passieren....

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle einer Stornierung unsere Stornobedingungen zur Anwendung kommen. Da immer etwas unvorhergesehenes passieren kann, empfehlen wir Ihnen in ganz einfachen und wenigen Schritten z.B. die Europäische Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. 

Eine Stornierung durch den Kunden ist schriftlich jederzeit möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden nach dem untenstehenden Schema wieder zurück überwiesen. Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung werden dem Kunden nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:

Bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 Euro Bearbeitungsgebühr.

30 bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % des Veranstaltungspreises.

19 bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Veranstaltungspreises.

Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Veranstaltungspreises.

Für Veranstaltungen im Ausland werden bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises fällig.

Sollten bei bereits reservierten Hütten, Hotels oder Transferleistungen (Taxi bzw. Mietwagenkosten) Stornogebühren anfallen, so sind diese vom Kunden zu übernehmen. Daher wird dringend empfohlen, eine Reiserücktritts-Versicherung abzuschließen. Zum Beispiel die Europäische Reiseversicherung.

Rücktritt durch die Alpinschule Steiermark

Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag, ohne dass ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht, zurückzutreten. Selbiges gilt für einen Ausfall des jeweils eingeteilten “Guides”.

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, versuchen wir mit Ihrer Zustimmung, die Veranstaltung mit einem Kleingruppenzuschlag durchzuführen. Über die dann entstehende Preisänderung informieren Sie natürlich.

Unsere Veranstaltungen finden in der freien Natur statt. Die Alpinschule Steiermark kann auf Grund von Schlechtwetter, ungünstige Bedingungen und unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltungen und/oder den Veranstaltungsort ändern oder ganz absagen.

Versicherung

Bei Buchung unserer Veranstaltungen sind keine Versicherungen inkludiert. Wir empfehlen daher, für ausreichenden Versicherungsschutz wie z.B. Kranken-, Unfall-, Bergekosten- und Reiserücktrittsversicherung selbst zu sorgen.

Voraussetzungen

Der Kunde muss die, in der Veranstaltung angegebenen Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall ist der Bergführer berechtigt, Ihn ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen von der Alpinschule Steiermark beigestellten Fachpersonals Folge zu leisten. Kunden, die den Anweisungen nicht Folge leisten oder durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährden, können vom Bergführer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückvergütung steht in diesem Fall nicht zu. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Wir behalten uns das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet sind.

Haftung

Der Bergführer kann keine absolute Sicherheit vor den objektiven Gefahren im Gebirge garantieren. Der Kunde nimmt das naturgegebene Restrisiko (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) des Bergsteigens in Kauf, welches trotz sorgfältiger und umsichtiger Führung verbleibt. Durch die Buchung anerkennt der Kunde diese Gefahren und verzichtet auf jegliche Geltendmachung von Schadenersatz und ähnlichen Ansprüchen gegenüber der Alpinschule Steiermark.

Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne Verschulden des Veranstalters oder eines Fachpersonals des Veranstalters verursacht worden sind. Für Eigenmächtigkeiten der Teilnehmer und Nichtbefolgung der Anweisungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung!

Leihmaterial

Verlust oder Beschädigungen des Leihmaterials, die über die normale Abnützung hinausgehen, werden vom Veranstalter in Rechnung gestellt. Unser Leihmaterial wird laufend gewartet und auf die einwandfreie Funktion überprüft. Für Unfälle aufgrund von nicht erkennbaren Mängeln am Material kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.

Bildmaterial

Wir sind berechtigt, während den Veranstaltungen entstandenes Bildmaterial für jegliche Werbezwecke unserer Alpinschule Steiermark zu verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und überträgt uns das Recht, dass wir dieses Bildmaterial kostenlos und ohne jegliche Art von Ansprüchen in diesem Zusammenhang und zu diesem Zwecke verwenden dürfen.

Verlinkte Webseiten

Die Alpinschule Steiermark übernimmt keine Haftung über den Inhalt externer, verlinkter Webseiten. Für Inhalte sind ausschließlich die jeweiligen Webseitenbetreiber verantwortlich.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag ist das Gericht in Bruck an der Mur, Österreich, ausschließlich international und ausschließlich örtlich zuständig. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich.

Vermittler AGB

Tätigkeit der Alpinschule Steiermark als Vermittler

Die Alpinschule Steiermark vermittelt Bergführerverträge, die unmittelbar zustande kommen zwischen einem staatlich geprüften Berg- und Schiführer (in der Folge als „Bergführer“ bezeichnet) einerseits – beim Bergführer kann es sich um Bernhard Eglauer oder aber einen anderen österreichischen Bergführer (IVBV) handeln – sowie dessen Auftraggeber (in weiterer Folge als „Kunde“ bezeichnet) andererseits. Zudem vermittelt die Alpinschule Steiermark Verträge, die unmittelbar zustande kommen zwischen geprüften BergwanderführerInnen und dessen Auftraggeber (in weiterer Folge als „Kunde“ bezeichnet).

Die Alpinschule Steiermark wird nicht selbst Vertragspartei des Bergführervertrages.

Die Alpinschule Steiermark vermittelt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vermittle-AGB“). Hingegen unterliegt ein durch die Alpinschule vermittelter Bergführervertrag nicht diesen „Vermittler-AGB“, sondern den AGB für den Bergführervertrag, denen der Kunde vor Versand einer Buchungsanfrage zustimmen muss („Bergführer-AGB“). Für den Kunden sind daher in der Regel zwei Geschäftsbedingungen von Bedeutung, nämlich diese „Vermittler-AGB“ und die „Bergführer-AGB“.

Die Vermittlungstätigkeit der Alpinschule Steiermark beschränkt sich ausschließlich auf Bergführerverträge, also auf alle von Bergführern typischerweise erbrachten Dienstleistungen, wie etwa das Führen einer Tages- oder Mehrtagestour und das Durchführen von Ausbildungskursen, Coachings und bergspezifischen Veranstaltungen.

Hingegen vermittelt die Alpinschule Steiermark keine Pauschalreisen, keine verbundenen Reiseleistungen, keine Unterbringungsleistungen, keine Beförderungsleistungen und keine anderen touristischen Leistungen.

Wie vermittelt die Alpinschule Steiermark Bergführerverträge?

Die Alpinschule Steiermark stellt auf der Webseite www.alpinschule-steiermark.at Informationen über Veranstaltungen (Touren, Kurse und Coachings) bereit, welche die Bergführer anbieten. Diese Informationen umfassen insbesondere eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung (Tour, Kurs, Coaching) inklusive Schwierigkeitsbewertung und Dauer, eine Aufzählung der Voraussetzungen und nötigen Ausrüstungsgegenstände, die ein Kunde für eine Buchung mitbringen muss, und – bei Touren mit Fixtermin – Termine, Mindestteilnehmeranzahl und Anzahl der noch verfügbaren Plätze.

Die Alpinschule Steiermark ermöglicht es dem Kunde, unmittelbar auf der Webseite www.alpinschule-steiermark.at eine Buchungsanfrage für solche Veranstaltungen (Touren, Kurse, Coachings) zu erstellen und elektronisch zu versenden. Vor Versand einer Buchungsanfrage muss der Kunde sowohl diesen „Vermittler-AGB“ als auch den „Bergführer-AGB“ zustimmen. Buchungsanfragen sind rechtsverbindlich und lassen im Falle der rechtzeitigen Annahme (Bestätigung) durch einen Bergführer die Pflicht des Kunden zur Bezahlung das Honorars des Bergführers unmittelbar entstehen.

Buchungsanfragen des Kunden richten sich stets an sämtliche Bergführer, die durch die Alpinschule Steiermark vermittelte Bergführerverträge abzuschließen bereit sind. Der Kunde kann sich nicht aussuchen, welcher der Bergführer seine Buchungsanfrage schlussendlich annimmt (bestätigt), mit welchem dieser Bergführer der Bergführervertrag also zustande kommt. Die Alpinschule Steiermark weist den Kunden an dieser Stelle unverbindlich darauf hin, dass seine Buchungsanfrage in jedem Fall und zuallererst den Bergführer Bernhard Eglauer übermittelt wird. Jedoch kann der Kunde aus diesem unverbindlichen Hinweis keine Ansprüche ableiten.

Durch den Versand einer Buchungsanfrage erteilt der Kunde der Alpinschule Steiermark den Auftrag, einen Bergführervertrag mit einem Bergführer für die jeweils ausgewählte Veranstaltung (Tour, Kurs, Coaching) zum jeweils ausgewählten oder angegebenen Termin zu vermitteln. Die Alpinschule Steiermark ist dann aufgrund dieses Vermittlungsauftrages verpflichtet, die Buchungsanfrage unverzüglich zumindest zwei Bergführern zur Prüfung und gegebenenfalls Annahme (Bestätigung) zu übermitteln.

Zustande kommt der Bergführervertrag (unmittelbar) zwischen dem Kunden und einem Bergführer, indem der Bergführer entweder persönlich oder über die Alpinschule Steiermark dem Kunden gegenüber dessen Buchungsanfrage annimmt (bestätigt). Erst mit dieser Annahme (Bestätigung) ist der jeweilige Bergführer vertraglich gebunden, die Buchung des Kunden fixiert und der vom Kunden gewünschte Bergführervertrag durch die Alpinschule Steiermark erfolgreich vermittelt. In diesem Fall erhält der Kunde zeitnah eine Rechnung über das vereinbarte Honorar des Bergführers, und zwar entweder durch die Alpinschule Steiermark im Auftrag und für Rechnung des Bergführers oder durch den Bergführer selbst. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechnung gemäß den „Bergführer-AGB“ zu begleichen.

An einen Vermittlungsauftrag an die Alpinschule Steiermark und die entsprechende verbindliche Buchungsanfrage ist der Kunde eine Woche gebunden. Wenn also innerhalb einer Woche ab Versand der verbindlichen Buchungsanfrage über die Webseite www.alpinschule-steiermark.at keine Annahme (Bestätigung) durch einen Bergführer (persönlich oder über der Alpinschule Steiermark) beim Kunden einlangt, dann ist der Kunde an seine Buchungsanfrage nicht weiter gebunden. Die Vermittlung des gewünschten Bergführervertrages durch die Alpinschule Steiermark ist dann als gescheitert anzusehen.

Für bestimmte Veranstaltungen (z.B. Kurse oder Touren mit hoher Teilnehmeranzahl) werden unter www.alpinschule-steiermark.at fixe Termine angeboten. In diesem Fall kann sich der Kunde für einen der angebotenen Termine entscheiden und eine entsprechende Buchungsanfrage erstellen und versenden. Solche Veranstaltungen sind „Touren mit Fixtermin“. Tatsächlich stattfinden kann eine Tour mit Fixtermin zum jeweiligen Termin nur, wenn die Mindestteilnehmeranzahl erreicht wird. In den jeweils vereinbarten „Bergführer-AGB“ ist geregelt, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem Fixtermin die Mindestteilnehmeranzahl erreicht sein muss und der Bergführer wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl vom Bergführervertrag zurücktreten kann. Außerdem gibt es für Touren mit Fixtermin stets auch eine Höchstteilnehmeranzahl. Ist diese erreicht, ist der Versand einer Buchungsanfrage für den jeweiligen Termin nicht mehr möglich.

Alle anderen Veranstaltungen sind „Touren mit individuellem Termin“. Meist handelt es sich dabei um Touren mit vergleichsweise geringer Teilnehmeranzahl. Eine Tour mit individuellem Termin kann nur ein Kunde buchen, dies freilich auch für mehrere Teilnehmer. Den Termin wählt der Kunde im Rahmen der Erstellung seiner Buchungsanfrage individuell aus. Die von der Alpinschule Steiermark kontaktierten Bergführer prüfen dann ihre Verfügbarkeit anhand der Buchungsanfrage des Kunden. Ist kein Bergführer verfügbar, wird die Buchungsanfrage des Kunden nicht angenommen (bestätigt) werden können. Womöglich wird dem Kunden aber ein Alternativtermin vorgeschlagen, den er dann akzeptieren kann oder nicht.

Vermittlungshonorar der Alpinschule Steiermark – Einziehung des Bergführerhonorars durch die Alpinschule Steiermark

Der Anspruch er Alpinschule Steiermark auf ein angemessenes Vermittlungshonorar im Falle der erfolgreichen Vermittlung richtet sich ausschließlich gegen den Bergführer. Hingegen schuldet der Kunde kein Vermittlungshonorar, sondern nur das mit dem Bergführer vereinbarte Honorar für die gebuchte Veranstaltung (Tour, Kurs, Coaching).

Ungeachtet dessen kann es sein, dass der Bergführer seine Honorarforderung zur Einziehung an die Alpinschule Steiermark abtritt („Inkassozession“ – wirtschaftlich Berechtigter bleibt der Bergführer) und deshalb die Alpinschule Steiermark (und nicht der Bergführer) die Rechnung über das Honorar des Bergführers im eigenen Namen ausstellt und dem Kunden übersendet. Eine solche Inkassozession und Rechnungslegung durch die Alpinschule Steiermark ändert jedoch nichts daran, dass der Bergführervertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Bergführer zustande kommt, nicht hingegen zwischen dem Kunden und der Alpinschule Steiermark. Eine solche Rechnungslegung durch die Alpinschule Steiermark bedeutet auch nicht, dass die Alpinschule Steiermark dem Kunden ein gesondertes Vermittlungshonorar in Rechnung stellt.

Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Erstellung einer Buchungsanfrage entweder wahrheitsgemäß zu bestätigen, dass er die entsprechende Tourenbeschreibung aufmerksam gelesen hat und alle von ihm angemeldeten TeilnehmerInnen die darin genannten Voraussetzungen vollständig erfüllen, oder vom Versand der Buchungsanfrage Abstand zu nehmen.

Der Kunde verpflichtet sich, Buchungsanfragen nur zu versenden, soweit er die im Rahmen der Erstellung der Buchungsanfrage angezeigten Kosten des Bergführers (Honorar) vollständig zu bezahlen imstande und bereit ist. Die Alpinschule Steiermark weist den Kunden darauf hin, dass er bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer in aller Regel – je nach Vereinbarung zwischen Bergführer und Kunden – für die Begleichung des gesamten Rechnungsbetrages haftet.

Haftung

Die Alpinschule Steiermark schuldet eine sorgfältige Vermittlung. Insbesondere ist die Alpinschule Steiermark verpflichtet, Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und einer Person zu vermitteln, bei der es sich um einen staatlich geprüften Berg- und Schiführer handelt. Insoweit richtet sich die Haftung der Alpinschule Steiermark nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend davon wird jedoch die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden ausgeschlossen.

Die Tätigkeit der Alpinschule Steiermark beschränkt sich auf die bloße Vermittlung. Führungen, Veranstaltungen, Touren und andere touristische Leistungen bietet die Alpinschule Steiermark selbst nicht an. Deshalb ist die Alpinschule Steiermark für die Vorbereitung, Durchführung, Vertragskonformität und Qualität der gebuchten Veranstaltung (Tour, Kurs, Coaching) nicht verantwortlich, wird ein allfälliges Verschulden des Bergführers der Alpinschule Steiermark nicht zugerechnet und haftet die Alpinschule Steiermark dem Kunden gegenüber nur für die sorgfältige Vermittlung des gewünschten Bergführervertrages, nicht hingegen für die sorgfältige und vertragsgemäße Erfüllung des vermittelten Bergführervertrages. Diese schuldet vielmehr ausschließlich der Bergführer persönlich.

Rücktrittsrecht des Kunden

Über sein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen (ohne Pflicht, eine Entschädigung oder Stornogebühr zu bezahlen) wird der Kunde vor dem Versand seiner Buchungsanfrage unter www.alpinschule-steiermark.at in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise belehrt.

Darüber hinaus ist der Kunde zur Stornierung der gebuchten Veranstaltung gemäß den einschlägigen Bestimmungen in den „Bergführer-AGB“ berechtigt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag ist das Gericht in Bruck an der Mur, Österreich, ausschließlich international und ausschließlich örtlich zuständig. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich.

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